Rechtsprechung
OLG Jena, 03.05.2006 - 1 Ws 75/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gebühren und Kosten: Frist für Kostenbeschwerde, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
KfB
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 20.01.2005 - 762 Js 60004/03
- OLG Jena, 03.05.2006 - 1 Ws 75/06
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 29.09.2003 - 2 Ws 213/03
Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren …
Auszug aus OLG Jena, 03.05.2006 - 1 Ws 75/06
Anschließend an diese Überlegung und die richtungsweisende Funktion der Entscheidungen des BGH wendet der Senat im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung § 568 Abs. 1 Satz 1 ZPO im strafprozessualen Kostenfestsetzungsverfahren nicht an (strafprozessuale Lösung; wie hier: OLG Koblenz OLGSt StPO § 464b Nr. 4; OLG Düsseldorf OLGSt StPO § 464b Nr. 5; Rpfleger 2004, 120 m. w. N.).Nachdem der BGH (…a.a.O.) der Geltung der §§ 304 ff. StPO für das Kostenfestsetzungsverfahren den Vorrang vor der entsprechenden Anwendung der zivilprozessrechtlichen Vorschriften eingeräumt hat, ist auch die Wochenfrist des § 311 Abs. 2 Satz 1 StPO zu beachten (…wie hier: OLG Koblenz a.a.O.; OLG Düsseldorf Rpfleger 2004, 120, 121 m. w. N.).
- BGH, 27.11.2002 - 2 ARs 239/02
Keine Rechtsbeschwerde zum BGH gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss
Auszug aus OLG Jena, 03.05.2006 - 1 Ws 75/06
Dies gilt aber nur insoweit, als die Vorschriften der ZPO strafprozessualen Prinzipien nicht widersprechen (BGHSt 48, 106, 107). - BAG, 23.05.1989 - 2 AZB 1/89
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Frist - neuerlicher Antrag …
Auszug aus OLG Jena, 03.05.2006 - 1 Ws 75/06
Allein daraus, dass ein solcher Antrag innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO anzubringen ist, ergibt sich keine unverhältnismäßige Erschwerung des Zugangs zum Gericht (vgl. BAG NJW 1989, 2708, 2709). - OLG Jena, 02.03.1999 - 1 Ws 27/99
KfB
Auszug aus OLG Jena, 03.05.2006 - 1 Ws 75/06
Im Hinblick darauf hält der Senat ferner nicht länger daran fest, dass für die Einlegung des Rechtsmittels die zweiwöchige Frist des § 569 Abs. 1 Satz 1 ZPO maßgebend ist (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 02.03.1999, Az.: 1 Ws 27-28/99).
- OLG Jena, 04.12.2007 - 1 Ws 413/07
Rechtsanwaltsvergütung: Höhe der Terminsgebühr, Berücksichtigung des …
Anschließend an diese Überlegung und die richtungsweisende Funktion der Entscheidungen des BGH wendet der Senat im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung § 568 Abs. 1 Satz 1 ZPO im strafprozessualen Kostenfestsetzungsverfahren nicht an (vgl. Senatsbeschluss vom 03.05.2006, 1 Ws 75/06, bei juris, m.w.N.). - OLG Jena, 16.09.2011 - 1 Ws 417/11
Erstattung der notwendigen Auslagen durch die Staatskasse: Reise- und …
Sie wurde insbesondere innerhalb der Wochenfrist des § 311 Abs. 2 Satz 1 StPO eingelegt (vgl. zu deren Geltung Senatsbeschluss vom 3.5.2006, 1 Ws 75/06, juris). - OLG Jena, 16.01.2014 - 1 Ws 467/13
Erstattung der notwendigen Auslagen durch die Staatskasse: Kosten des …
Anschließend an diese Überlegung und die richtungsweisende Funktion der Entscheidungen des BGH wendet der Senat im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung § 568 Abs. 1 Satz 1 ZPO im strafprozessualen Kostenfestsetzungsverfahren nicht an (vgl. Senatsbeschluss vom 03.05.2006, 1 Ws 75/06, bei juris, m.w.N.). - OLG Jena, 08.05.2006 - 1 Ws 113/06
Gebühren und Kosten: Unanfechtbarkeit der landgerichtlichen …
Im Übrigen ist der Senat mit Beschluss vom 3.5.2006 (Az. 1 Ws 75/06) von seiner bisherigen Auffassung abgerückt, wonach für Rechtsmittel gegen strafrechtliche Kostenfestsetzungsentscheidungen ausschließlich die zivilprozessualen Regeln gelten.